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   BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94   

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BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94 (https://dejure.org/1995,4961)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 1 D 66.94 (https://dejure.org/1995,4961)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 (https://dejure.org/1995,4961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten bei der Abwicklung von Verbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 452
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.1985 - 1 D 53.84

    Ausschluss vom Gehaltsscheckverfahren und leichtfertige Schuldenwirtschaft eines

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94
    Einem solchen Beamten traut man nicht mehr zu, daß er seinen dienstlichen Obliegenheiten mit der gebotenen Sorgfalt und Uneigennützigkeit nachkommen werde (vgl. u.a. Urteil vom 13. März 1985 - BVerwG 1 D 53.84 - Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 D 60.83 -).

    Die bei einschlägigen Dienstvergehen größeren Umfangs regelmäßig zu verhängende förmliche Maßnahme (siehe Urteil vom 13. März 1985, a.a.O.) ist ihrer Art nach vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig.

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94
    Dienstvergehensqualität erhält ein Verhalten in diesem Zusammenhang erst dann, wenn der Leichtfertigkeit der Eingehung einer Verpflichtung eine Abwicklungsstörung folgt, die nach den Umständen vorhersehbar war, wenn sich der Beamte beim Eingehen oder Abwickeln der Verbindlichkeiten unlauter oder unredlich verhält oder wenn er seine Schulden nicht mit der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt tilgt und dadurch die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen gegen ihn heraufbeschwört (vgl. u.a. Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 - m.w.N.; Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78> m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94
    Dienstvergehensqualität erhält ein Verhalten in diesem Zusammenhang erst dann, wenn der Leichtfertigkeit der Eingehung einer Verpflichtung eine Abwicklungsstörung folgt, die nach den Umständen vorhersehbar war, wenn sich der Beamte beim Eingehen oder Abwickeln der Verbindlichkeiten unlauter oder unredlich verhält oder wenn er seine Schulden nicht mit der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt tilgt und dadurch die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen gegen ihn heraufbeschwört (vgl. u.a. Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 - m.w.N.; Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78> m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 60.83

    Betrügerisches Schuldenmachen als Dienstvergehen - Missbrauch des

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94
    Einem solchen Beamten traut man nicht mehr zu, daß er seinen dienstlichen Obliegenheiten mit der gebotenen Sorgfalt und Uneigennützigkeit nachkommen werde (vgl. u.a. Urteil vom 13. März 1985 - BVerwG 1 D 53.84 - Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 D 60.83 -).
  • VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09

    Entfernung aus dem Dienst nach Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht

    Seine Schuldenwirtschaft wird jedoch dann disziplinarrechtlich relevant, wenn der Leichtfertigkeit bei der Eingehung einer Verpflichtung eine Störung der vertraglich vereinbarten Abwicklung folgt, die für den Beamten nach den gesamten Umständen voraussehbar war, weiter dann, wenn sich der Beamte beim Eingehen und Abwickeln von Schuldverpflichtungen unlauter und unredlich verhält, was der Fall sein kann, wenn er seine Gläubiger über seine Einkommens- und Vermögenslage, seinen Schuldenstand oder die Eigentumsverhältnisse an einem Sicherungsgut täuscht und letztlich kann die Schuldenwirtschaft dann disziplinarrechtlich relevant werden, wenn der Beamte seine Schulden nicht mit der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt tilgt, insbesondere dann, wenn er die berechtigten Interessen seiner Gläubiger in einer Weise beeinträchtigt, die über die bloße Nichterfüllung hinausgeht, insbesondere, wenn er die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen heraufbeschwört (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 -1 D 66/94-; OVG Rheinland-Pfalz, u.a. Beschluss vom 23. November 1990 - 3 A 11324/90.OVG -).

    Dieses Verhalten ist in hohem Maße pflichtwidrig (BVerwG, Urteil vom28. Juni 1995 - 1 D 66/94 - NVwZ-RR 1996, 452 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 3d A 1572/10

    Aberkennen des Ruhegehalts bei Vorliegen eines schwerwiegenden außerdienstlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 -, BVerwGE 93, 78, m.w.Nachw.; Urteil vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 1.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 -, NJW 2005, 1344; BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2000 - 2 WD 28.99 - Bucholz 236.1 § 12 SG Nr. 16, vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 -, BVerwGE 93, 78 m.w.N., und vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 1; Sächsisches OVG, Urteil vom 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris.; Bay VGH, Urteil vom 11. August 2010 - 16a D 09.1161, a.a.O. m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 1.

  • VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15

    Dienstentfernung Polizeibeamter

    Dienstvergehensqualität erhält ein Verhalten in diesem Zusammenhang erst dann, wenn der Leichtfertigkeit der Eingehung einer Verpflichtung eine Abwicklungsstörung folgt, die nach den Umständen vorhersehbar ist, wenn sich der Beamte beim Eingehen oder Abwickeln der Verbindlichkeiten unlauter oder unredlich verhält oder wenn er seine Schulden nicht mit der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt tilgt und dadurch die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen gegen ihn heraufbeschwört (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 1 D 66/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. November 1990, 3 A 11324/90.OVG).
  • BVerwG, 13.01.1998 - 1 D 36.94

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs bei

    Dieser Zumessungsgrundsatz führt hier schon wegen des - isoliert betrachtet - nicht allzu hohen Eigengewichts der Pflichtverletzungen im Verfahren BVerwG 1 D 54.96 (vgl. dazu Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 66.94 -, Buchholz 232 § 54 S. 3 BBG Nr. 1 = NVwZ-RR 1996, 452) zu keiner anderen Einstufung des einheitlich zu würdigenden Fehlverhaltens.
  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

    Gehen sie jedoch leichtfertig Verbindlichkeiten ein, die nach den Umständen vorhersehbare Abwicklungsstörungen zur Folge haben, oder tilgen sie ihre Schulden nicht mit der möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt, so dass die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen gegen sie heraufbeschworen wird, oder verhalten sie sich beim Eingehen und Abwickeln von Schulden sonst unlauter oder unredlich, so verletzen sie ihre Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Diensts (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, juris Rn. 9 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 22. August 2014 - D 6 A 521/12 -, juris Rn. 58, und v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 72; BayVGH, Urt. v. 11. August 2010 - 16a D 09.1161 -, juris Rn. 93).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2010 - 31 K 3169/09

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten aufgrund der Begehung mehrerer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 -, BVerwGE 93, 78, m.w.Nachw.; Urteil vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 3d A 427/20

    Aufnahme und Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit unter Kenntnis der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.10.2012 - 3d A 1572/10.O - juris Rn. 79; BVerwG, Urteile vom 22.04.1991 - 1 D 62.90 -, BVerwGE 93, 78 m.w.N., juris Rn. 111, und vom 28.06.1995 - 1 D 66.94 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 1, juris Rn. 9.
  • VG Berlin, 16.02.2010 - 80 K 18.09

    Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst; früheres Zurruhesetzungsverfahren;

    Ein Beamter verletzt seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten auch außerhalb des Dienstes, wenn er seine Schulden nicht korrekt abwickelt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 1, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1995 - OVG 80 D 2.95 - S. 19 des Abdrucks), nebenher auch die innerdienstliche Pflicht, seinen Dienstherrn nicht durch die mit Haftungsrisiken einhergehende Abwicklung seiner Schulden zu belasten.
  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für

    Dienstvergehensqualität erhält ein Verhalten in diesem Zusammenhang aber dann, wenn der Leichtfertigkeit der Eingehung einer Verpflichtung eine Abwicklungsstörung folgt, die nach den Umständen vorhersehbar war, wenn sich der Beamte beim Eingehen oder Abwickeln der Verbindlichkeiten unlauter oder unredlich verhält oder wenn er seine Schulden nicht mit der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt tilgt und dadurch die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen gegen sich heraufbeschwört (Urteil des Senats vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 66.94 - ).
  • VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11

    Aberkennung des Ruhegehalts nach Dienstvergehen

    Er verstößt aber gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 20 Satz 3 LBG a.F.), wenn er seine Schulden nicht korrekt abwickelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 09.07.2010 - 80 K 10.10

    Dienstvergehen; Verhalten eines Beamten außerhalb des Dienstes;

  • VG Berlin, 05.12.2017 - 85 K 9.15

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfacher Verurteilung

  • VG Berlin, 13.02.2006 - 80 A 27.05

    Beamtenrecht: Schwerwiegender Pflichtenverstoß bei BtM-Konsum

  • VG Berlin, 03.02.2011 - 80 K 1.10

    Disziplinarrechtliche Ahndung einer ungeordneten Wirtschaftsführung und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 3 A 11780/99
  • VG Berlin, 27.06.2007 - 85 A 4.07

    Disziplinarrechtliche Folgen von Fehlzeiten eines Beamten ohne Nachweis einer

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